Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lokale Mitarbeiter
Inhaber: Alexander Bast
Hohlstraße 1
56427 Siershahn
nachfolgend „Agentur“ genannt.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote zwischen Bodewald Performance Marketing, Inhaber John Bodewald, Dieselstraße 23, 56422 Wirges, und ihren Kunden.
(2) Die Agentur erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich oder in Textform vereinbart wurde.
(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zu. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn die Agentur in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden mit der Leistungserbringung beginnt.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Ein Vertrag zwischen dem Kunden und der Agentur kommt durch schriftliche Vereinbarung, durch Vereinbarung in Textform, durch fernmündliche Vereinbarung, durch Zustimmung zu einem Angebot, durch elektronische Bestätigung oder durch sonstiges schlüssiges Verhalten zustande.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, einer individuellen Vereinbarung oder aus den zwischen den Parteien abgestimmten Leistungsbeschreibungen.
(3) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
§ 3 Vertragsart und kein Erfolgversprechen
(1) Bei den Leistungen der Agentur handelt es sich, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, um Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB.
(2) Die Agentur schuldet die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
(3) Insbesondere werden keine bestimmten Umsätze, Gewinne, Vertragsabschlüsse, Auftragseingänge, Bewerberzahlen, Leadzahlen, Conversion-Raten, Reichweiten, Klickpreise, Werbekosten, Platzierungen, Förderzusagen oder sonstigen wirtschaftlichen Ergebnisse geschuldet.
(4) Aussagen der Agentur zu möglichen Ergebnissen, Erfahrungswerten, Prognosen, Beispielen oder Referenzen stellen keine Garantie und kein verbindliches Erfolgsversprechen dar, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich als Garantie vereinbart wurde.
(5) Der Erfolg von Marketing-, Vertriebs-, Recruiting- und Werbemaßnahmen hängt von zahlreichen Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs der Agentur liegen. Hierzu zählen insbesondere Marktumfeld, Wettbewerb, Zielgruppe, Angebot des Kunden, Preisgestaltung, Reaktionsgeschwindigkeit des Kunden, Qualität der Nachbearbeitung, Plattformentscheidungen, technische Rahmenbedingungen sowie das Verhalten Dritter.
§ 4 Leistungsumfang der Agentur
(1) Die Leistungen der Agentur können insbesondere die strategische Beratung, Konzeption, Gestaltung, Planung, Organisation, Umsetzung, Betreuung und Optimierung von Marketing-, Vertriebs-, Recruiting- und Werbemaßnahmen umfassen.
(2) Hierzu können insbesondere gehören:
- Entwicklung von Marketing- und Werbekonzepten,
- Erstellung von Werbetexten, Anzeigenmotiven, Landingpages oder sonstigen Kampagnenbestandteilen,
- Einrichtung, Betreuung und Optimierung von Werbekampagnen,
- Beratung zu Zielgruppen, Positionierung, Angebot und Kommunikation,
- technische Einrichtung von Kampagnen, Formularen, Automationen oder Tracking-Strukturen,
- Betreuung von Kundenprojekten,
- Beratung im Zusammenhang mit Förderprogrammen, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(3) Die Agentur ist berechtigt, Art, Ablauf und konkrete Umsetzung der vereinbarten Leistungen nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB zu bestimmen, soweit keine konkreten Vorgaben vertraglich vereinbart wurden.
(4) Die Agentur ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte, freie Mitarbeiter, Dienstleister, Plattformen, Softwareanbieter oder sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
(5) Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen, die nach Vertragsabschluss sachlich erforderlich oder zweckmäßig werden, teilt die Agentur dem Kunden mit. Soweit hierdurch der vereinbarte Vertragsinhalt nicht oder nur unwesentlich berührt wird, entsteht hieraus kein Kündigungsrecht des Kunden.
(6) Ansprüche des Kunden aus dem Vertragsverhältnis sind nicht ohne vorherige Zustimmung der Agentur auf Dritte übertragbar.
§ 5 Lizenz, Nutzungsrechte und Vermarktung
(1) Der Kunde erhält an den von der Agentur für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht, soweit dies für den vertraglich vereinbarten Zweck erforderlich ist.
(2) Arbeitsergebnisse im Sinne dieser Regelung sind insbesondere Konzepte, Strategien, Werbetexte, Anzeigenmotive, Kampagnenstrukturen, Landingpage-Inhalte, Grafiken, Entwürfe, Skripte, Automationen, Auswertungen, Dokumente und sonstige von der Agentur erstellte Leistungsbestandteile.
(3) Das Nutzungsrecht entsteht erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung. Bei Ratenzahlungen entsteht das Nutzungsrecht erst nach vollständiger Zahlung sämtlicher vereinbarter Raten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(4) Eine Weitergabe, Unterlizenzierung, Bearbeitung, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Nutzung der Arbeitsergebnisse außerhalb des vertraglich vereinbarten Zwecks ist nur mit vorheriger Zustimmung der Agentur zulässig.
(5) Der Kunde ist nicht berechtigt, von der Agentur erstellte Strategien, Konzepte, Kampagnen, Texte, Motive, Vorlagen, Automationen oder sonstige Arbeitsergebnisse an verbundene Unternehmen, Dritte, Wettbewerber, andere Agenturen oder Dienstleister weiterzugeben, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
(6) Die Agentur darf den Kunden nach Abschluss des Projekts oder während einer laufenden Zusammenarbeit als Referenz nennen, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht. Dies umfasst insbesondere die Nennung des Unternehmensnamens, des Logos, der Branche sowie eine sachliche Beschreibung der erbrachten Leistungen.
(7) Die Agentur ist berechtigt, anonymisierte Ergebnisse, Erfahrungswerte, Kampagnenbeispiele oder Projekterkenntnisse zu eigenen Vermarktungs-, Schulungs- und Präsentationszwecken zu verwenden, sofern dadurch keine vertraulichen Informationen des Kunden offengelegt werden.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungshandlungen vollständig, wahrheitsgemäß, rechtzeitig und kostenfrei zu erbringen.
(2) Hierzu zählen insbesondere:
- Bereitstellung aller erforderlichen Informationen, Inhalte, Unterlagen und Daten,
- Bereitstellung notwendiger Zugänge, Freigaben, Rechte und Administrationsberechtigungen,
- rechtzeitige Prüfung und Freigabe von Entwürfen, Kampagnen, Texten, Anzeigen, Landingpages und sonstigen Leistungsbestandteilen,
- Bereitstellung oder Beschaffung notwendiger Bild-, Video-, Marken-, Text- oder sonstiger Nutzungsrechte,
- rechtzeitige Mitteilung wesentlicher Änderungen,
- Sicherstellung der Erreichbarkeit und Reaktionsfähigkeit des Kunden,
- ordnungsgemäße Nachbearbeitung eingehender Anfragen, Leads, Bewerbungen oder Kontakte.
(3) Bei öffentlich geförderten Beratungs- oder Agenturleistungen, insbesondere bei Förderprogrammen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), ist der Kunde selbst dafür verantwortlich, sämtliche erforderlichen Angaben, Nachweise, Erklärungen, Unterlagen, Fristen und Anforderungen vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen, sofern diese in seinem Verantwortungsbereich liegen.
(4) Unterlässt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungshandlung oder erbringt er diese verspätet, unvollständig oder fehlerhaft, verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen angemessen. Der Vergütungsanspruch der Agentur bleibt hiervon unberührt.
(5) Entstehen der Agentur durch fehlende, verspätete, fehlerhafte oder unvollständige Mitwirkung des Kunden Mehraufwände, sind diese vom Kunden gesondert zu vergüten.
(6) Der Kunde ist für die inhaltliche und rechtliche Prüfung der von ihm freigegebenen Werbeanzeigen, Landingpages, Texte, Aussagen, Angebote, Produkte, Dienstleistungen und sonstigen Inhalte verantwortlich.
(7) Der Kunde hat die Agentur unverzüglich darauf hinzuweisen, wenn die Gefahr einer Verletzung von Markenrechten, Urheberrechten, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht, Berufsrecht, Werberichtlinien oder sonstigen Rechten Dritter bestehen könnte.
§ 7 Plattformen, Werbekonten und Drittanbieter
(1) Dem Kunden ist bekannt, dass Werbeplattformen und Drittanbieter wie insbesondere Meta, Facebook, Instagram, Google, LinkedIn, TikTok, Zahlungsanbieter, Hostinganbieter oder sonstige technische Dienstleister eigene Nutzungsbedingungen, Richtlinien und Prüfprozesse anwenden.
(2) Die Agentur hat keinen vollständigen Einfluss auf Entscheidungen solcher Drittanbieter. Dies betrifft insbesondere Ablehnungen von Anzeigen, Einschränkungen von Konten, Sperrungen, Zahlungsprobleme, technische Störungen, Änderungen von Algorithmen, Reichweitenveränderungen, Kostenentwicklungen oder die Einstellung einzelner Funktionen.
(3) Wird eine Kampagne, Anzeige, ein Werbekonto, ein Business Manager, eine Zahlungsmethode oder ein sonstiger Zugang durch einen Drittanbieter eingeschränkt, abgelehnt, pausiert oder gesperrt, ist die Agentur hierfür nicht verantwortlich, sofern die Ursache nicht von der Agentur vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
(4) Der Vergütungsanspruch der Agentur bleibt in diesen Fällen bestehen, soweit die Agentur ihre vereinbarten Leistungen erbracht hat oder leistungsbereit war und die Leistungserbringung durch Umstände aus dem Verantwortungsbereich des Kunden oder eines Drittanbieters behindert wurde.
§ 8 Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Die Leistungen der Agentur unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern im Einzelfall abnahmebedürftige Werkleistungen vereinbart wurden, gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen.
(2) Die Agentur kann nach Abschluss einer Teilleistung deren Abnahme verlangen. Nach Abschluss sämtlicher vereinbarter Anpassungsleistungen kann die Agentur eine Gesamtabnahme verlangen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, abnahmefähige Leistungen unverzüglich zu prüfen und entweder die Abnahme zu erklären oder konkrete Mängel in Textform mitzuteilen.
(4) Die Agentur kann dem Kunden für die Abnahme eine angemessene Frist setzen. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Abnahme nicht verweigert und keine konkreten wesentlichen Mängel in Textform benennt.
(5) Unerhebliche Mängel stehen einer Abnahme nicht entgegen.
(6) Soweit erhebliche Mängel vorliegen, ist die Agentur zur Nachbesserung berechtigt. Der Kunde hat der Agentur hierfür eine angemessene Möglichkeit zur Nachbesserung einzuräumen.
§ 9 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die vereinbarten Preise sind verbindlich. Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung ist, sofern nicht anders vereinbart, unmittelbar nach Rechnungserteilung zur Zahlung fällig.
(3) Die Zahlung hat per Banküberweisung oder über die jeweils vereinbarte Zahlungsmethode zu erfolgen.
(4) Leistungsfristen beginnen erst, wenn die vereinbarte Vergütung beziehungsweise eine vereinbarte Anzahlung bei der Agentur eingegangen ist und der Kunde sämtliche erforderlichen Mitwirkungshandlungen erbracht hat.
(5) Im Falle des Zahlungsverzugs ist die Agentur berechtigt, ihre Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen zurückzubehalten oder laufende Leistungen zu pausieren.
(6) Befindet sich der Kunde mit Zahlungen in Verzug und kündigt die Agentur den Vertrag aus wichtigem Grund, ist die Agentur berechtigt, die Vergütung zu verlangen, die bis zum nächstmöglichen ordentlichen Beendigungstermin angefallen wäre, soweit gesetzlich zulässig.
(7) Eine Aufrechnung des Kunden mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn die Forderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von der Agentur anerkannt ist. Gleiches gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts.
§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit richtet sich nach der individuell vereinbarten Mindestlaufzeit. Diese kann insbesondere 3, 6 oder 12 Monate betragen, sofern im Angebot oder in einer individuellen Vereinbarung nichts anderes geregelt ist.
(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um den Zeitraum der ursprünglich vereinbarten Erstlaufzeit, sofern der Vertrag nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird.
(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform, zum Beispiel per E-Mail, sofern nicht ausdrücklich Schriftform vereinbart wurde.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(5) Ein wichtiger Grund liegt für die Agentur insbesondere vor, wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug gerät, erforderliche Mitwirkungshandlungen trotz Aufforderung nicht erbringt, gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt oder die weitere Zusammenarbeit aufgrund des Verhaltens des Kunden unzumutbar ist.
§ 11 Verhalten, Bewertungen und Rücksichtnahme
(1) Die Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Rücksichtnahme, sachlicher Kommunikation und loyalem Verhalten im Rahmen der Zusammenarbeit.
(2) Bewertungen, Erfahrungsberichte oder öffentliche Aussagen über die jeweils andere Partei sollen wahrheitsgemäß, sachlich und rechtlich zulässig sein.
(3) Unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik, rufschädigende Aussagen oder sonstige rechtswidrige öffentliche Äußerungen über die jeweils andere Partei sind zu unterlassen.
(4) Die Parteien können im gegenseitigen Einvernehmen Bewertungen, Rezensionen oder Referenzstatements abgeben. Auf berechtigtes Verlangen sind rechtswidrige, unwahre oder unzulässige Bewertungen und Kommentare dauerhaft zu entfernen.
§ 12 Haftung und Schadensersatz
(1) Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) In Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung der Agentur der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
(5) Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Umsätze, ausgebliebene Aufträge, ausgebliebene Bewerbungen, ausgebliebene Leads, Datenverluste oder sonstige wirtschaftliche Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(6) Soweit der Agentur im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Ansprüche gegen Dritte zustehen, kann die Agentur diese Ansprüche an den Kunden abtreten. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, diese Ansprüche auf eigene Kosten geltend zu machen.
§ 13 Datenschutz
(1) Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nur, soweit dies zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder auf Grundlage einer sonstigen Rechtsgrundlage erforderlich ist.
(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
(3) Soweit die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien, sofern erforderlich, eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
(4) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Agentur.
§ 14 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten, Strategien, interne Prozesse, Kalkulationen, Zugangsdaten, technische Informationen, Kampagnendaten und sonstige nicht öffentlich bekannte Informationen.
(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§ 15 Weiterempfehlung
(1) Bei erfolgreicher Weiterempfehlung kann der Kunde einen kostenfreien Leistungsmonat erhalten, sofern dies individuell vereinbart oder von der Agentur bestätigt wurde.
(2) Eine Barauszahlung, Verrechnung mit offenen Forderungen oder Übertragung auf Dritte ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Agentur in Wirges.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Agentur in Wirges.
(4) Maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Regelungen.